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OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2009 - 17 A 2539/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
Entscheidung 88/408/EWG Art. 2 Abs. 2 Unterabsatz 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anhebung der Pauschalbeträge durch die Mitgliedstaaten unter Abweichung der gemeinschaftsrechtlich vorgegebenen Gebührenstruktur und Erhebung einer nach Betriebsgröße und degressiv nach Zahl der geschlachteten Tiere innerhalb einer Tierart gestaffelten Gebühr; Anhebung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf - 14 K 7030/99
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2009 - 17 A 2539/03
Papierfundstellen
- DÖV 2010, 145
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 19.03.2009 - C-309/07
Baumann - Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für veterinär- und hygienerechtliche …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2009 - 17 A 2539/03
Sie genüge nicht den Anforderungen, die der EuGH in seinen Urteilen vom 19. März 2009 - C-270/07 - ("Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland") und - C-309/07 - ("Baumann") an die Erhebung einer spezifischen Gebühr gestellt habe und im Grundsatz auf den vorliegenden Fall übertragbar seien.EuGH, Urteil vom 19. März 2009 - Rs. C-309/07 - ("Baumann").
- EuGH, 30.05.2002 - C-284/00
Stratmann
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2009 - 17 A 2539/03
Während des erstinstanzlichen Verfahrens wurde in Hinblick auf das Urteil des EuGH vom 30. Mai 2002 - C-284/00 und C-288/00 - ("T1. u.a") die Satzung vom 10. Dezember 1990 durch Artikel 1 der Änderungssatzung vom 13. Dezember 2002 (Abl. L. . W1. . 2002, 636) rückwirkend zum 1. Januar 1991 geändert.c) Die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Gebührenforderung des Beklagten, der dieser zugrunde liegenden Satzungen sowie der landesrechtlichen Ermächtigungen, insbesondere der Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Kosten der Fleisch- und Geflügelfleischhygiene (FlGFlHKostG-VO NRW) vom 18. September 2002, ergebe sich ferner daraus, dass sie sich als Umgehung des Urteils des EuGH vom 30. Mai 2002 - C-284/00 und C-288/00 - ("T1. u.a.") erwiesen und dessen Effektivität beeinträchtigten.
- VGH Bayern, 25.05.1994 - 4 N 93.749
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2009 - 17 A 2539/03
Hierauf abstellend: Bay.VGH, Urteil vom 25. Mai 1994 - 4 N 93.749 -, BayVBl. 1994, 593 mit ablehnender Anmerkung von Kraft.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2000 - 9 A 2228/97
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von fleischhygienerechtlichen Gebührenbescheiden …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2009 - 17 A 2539/03
vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 3 C 50/06 -, NVwZ-RR 2008, 387 = Juris Rdn. 27 unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 24. Oktober 1997 (BAnz S. 13298); ebenso bereits OVG NRW, Urteil vom 6. Dezember 2000 - 9 A 2228/97 -, NVwZ-RR 2001, 601 = Juris Rdn. 11. - BVerwG, 20.12.2007 - 3 C 50.06
Fleischuntersuchung; Fleischuntersuchungsgebühren; Gemeinschaftsgebühr; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2009 - 17 A 2539/03
vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 3 C 50/06 -, NVwZ-RR 2008, 387 = Juris Rdn. 27 unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 24. Oktober 1997 (BAnz S. 13298); ebenso bereits OVG NRW, Urteil vom 6. Dezember 2000 - 9 A 2228/97 -, NVwZ-RR 2001, 601 = Juris Rdn. 11. - EuGH, 10.11.1992 - C-156/91
Hansa Fleisch / Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2009 - 17 A 2539/03
Diese Rechtsposition, die sich aus dem Urteil des EuGH vom 10. November 1992 - C-156/91 - ("Mundt") ergebe, dürfe durch die Rückwirkungsregelung in § 6 FlGFlHKostG NW nicht praktisch beseitigt werden. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1998 - 9 A 3201/97
Durchführung einer Schlachttieruntersuchung und Fleischuntersuchung ; Regelung …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2009 - 17 A 2539/03
Der in jenem Verfahren angefochtene, ebenfalls vom 26. September 1991 datierende Gebührenbescheid über 10, 90 DM wurde aufgehoben, weil es für eine von den gemeinschaftsrechtlich vorgegebenen Pauschalbeträgen abweichende Gebührenbemessung an einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigung fehlte (vgl. Urteil des erkennenden Gerichts vom 15. Dezember 1998 - 9 A 3201/97 -). - EuGH, 19.03.2009 - C-270/07
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gemeinsame …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2009 - 17 A 2539/03
Sie genüge nicht den Anforderungen, die der EuGH in seinen Urteilen vom 19. März 2009 - C-270/07 - ("Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland") und - C-309/07 - ("Baumann") an die Erhebung einer spezifischen Gebühr gestellt habe und im Grundsatz auf den vorliegenden Fall übertragbar seien.
- BVerwG, 18.06.2012 - 3 B 63.11
Gebührenerhebung nach Anhang A Kap. I Nr. 4b RL85/73/EWG i.d.F. der RL 93/118/EG …
Die vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen geäußerten Bedenken (Urteil vom 16. September 2009 - 17 A 2539/03 - KStZ 2009, 238) würden nicht geteilt.Nichts anderes gilt, soweit der Kläger sich in diesem Zusammenhang auf die Urteile des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. September 2009 (- 17 A 2539/03 - KStZ 2009, 238) sowie des Europäischen Gerichtshofs vom 10. November 1992 (- Rs. C-156/91 - Slg. 1992 I-5567) beruft und geltend macht, das Berufungsurteil weiche von dieser Rechtsprechung ab.
Der Kläger macht geltend, das Berufungsurteil weiche von der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 16. September 2009 - 17 A 2539/03 - a.a.O.) ab, wonach die Entscheidung 88/408/EWG nur betriebsbezogene Auf- und Zuschläge auf die Pauschalbeträge, nicht aber eine allgemeine kostendeckende Anhebung erlaube.
Indes hat das Oberverwaltungsgericht offen gelassen, ob auch nicht betriebsbedingte kostensteigernde Faktoren wie ein im Vergleich zum Gemeinschaftsdurchschnitt höheres Lohnkostenniveau rechtfertigen können, die gemeinschaftsrechtlichen Pauschalbeträge auf den Stand der tatsächlichen Untersuchungskosten anzuheben (vgl. OVG Münster, Urteil vom 16. September 2009 a.a.O. = juris Rn. 55 ff., 66).
Dagegen spricht entgegen dem Oberverwaltungsgericht (vgl. OVG Münster, Urteil vom 16. September 2009 a.a.O. Rn. 65) nicht der Vergleich mit der Nachfolgeregelung in Anhang A Kap. I Nr. 4 Buchst. a der Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. der Richtlinie 93/118/EG; denn Anhang A Kap. I Nr. 4 Buchst. a lässt über die Bezugnahme auf Nr. 5 Buchst. a als Voraussetzung für eine Anhebung der gemeinschaftsrechtlichen Pauschalbeträge auch allgemeine kostenerhöhende Faktoren (Lebenshaltungskosten, Lohnkosten) gelten.
Entgegen dem Beschwerdevorbringen hat das Berufungsgericht ausführlich begründet, weshalb es den Bedenken nicht gefolgt ist, die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 16. September 2009 (- 17 A 2539/03 - a.a.O.) gegen die Zulässigkeit nicht betriebsbezogener kostensteigender Faktoren sowie gegen Gebührensätze geäußert hat, die nach der Zahl der geschlachteten Tiere differenzieren (vgl. UA S. 16 f.).
- VGH Hessen, 13.04.2011 - 5 A 2049/09
Fleischuntersuchungsgebühr
Die vom OVG Nordrhein-Westfalen, allerdings in Bezug auf eine im einzelnen abweichend gestaltete Gebührenregelung, geäußerten Bedenken teilt der Senat insofern nicht (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. September 2009 - 17 A 2539/03 -, KStZ 2009, 238).Die Bevollmächtigten der Klägerin sehen dies in Bezug auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 16. September 2009 - 17 A 2539/03 - und der dort geäußerten Auffassung zur Auslegung der Entscheidung des Rates 88/408/EWG für erfüllt an.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 17 A 2609/03
Festsetzung von Gebühren für nach fleischhygienerechtlichen Vorschriften …
Es erscheint jedoch bereits fraglich, ob die im Anhang der Entscheidung 88/408/EWG genannten Grundsätze, von denen die Mitgliedstaaten nach Art. 2 Abs. 2 Unterabsatz 2 der Entscheidung 88/408/EWG bei einer Anhebung der pauschalen Leitgebühr auszugehen haben, beachtet worden sind, vgl. hierzu im Einzelnen Senatsurteil vom 16. September 2009 - 17 A 2539/03 -;.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2010 - 17 A 2509/03
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Gebühren für die Hygieneüberwachung und die …
Es erscheint jedoch bereits fraglich, ob die im Anhang der Entscheidung 88/408/EWG genannten Grundsätze, von denen die Mitgliedstaaten nach Art. 2 Abs. 2 Unterabsatz 2 der Entscheidung 88/408/EWG bei einer Anhebung der pauschalen Leitgebühr auszugehen haben, beachtet worden sind, vgl. hierzu im Einzelnen das Urteil des Senats vom 16. September 2009 - 17 A 2539/03 -, juris;. - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2010 - 17 A 391/06 Es erscheint jedoch bereits fraglich, ob die im Anhang der Entscheidung 88/408/EWG genannten Grundsätze, von denen die Mitgliedstaaten nach Art. 2 Abs. 2 Unterabsatz 2 der Entscheidung 88/408/EWG bei einer Anhebung der pauschalen Leitgebühr auszugehen haben, beachtet worden sind, vgl. hierzu im Einzelnen das Urteil des Senats vom 16. September 2009 - 17 A 2539/03 -, juris;.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2009 - 17 A 2493/03
Zahlung von über Pauschalbeträgen hinausgehenden Gebühren; Erhebung von Gebühren …
Es erscheint jedoch bereits fraglich, ob die im Anhang der Entscheidung 88/408/EWG genannten Grundsätze, von denen die Mitgliedstaaten nach Art. 2 Abs. 2 Unterabsatz 2 der Entscheidung 88/408/EWG bei einer Anhebung der pauschalen Leitgebühr auszugehen haben, beachtet worden sind, vgl. hierzu im Einzelnen das Urteil des Senats vom heutigen Tag im Verfahren 17 A 2539/03;. - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2009 - 17 A 2508/03
Festsetzung von pauschalen Gebühren für fleischhygienerechtliche Untersuchungen …
Es erscheint jedoch bereits fraglich, ob die im Anhang der Entscheidung 88/408/EWG genannten Grundsätze, von denen die Mitgliedstaaten nach Art. 2 Abs. 2 Unterabsatz 2 der Entscheidung 88/408/EWG bei einer Anhebung der pauschalen Leitgebühr auszugehen haben, beachtet worden sind, vgl. hierzu im Einzelnen das Urteil des Senats vom heutigen Tag im Verfahren 17 A 2539/03;.